Bonner Detektive weisen nicht genehmigte Zweibeschäftigungen nach


Einen Zweitjob zu haben, ist heutzutage nicht ungewöhnlich und wird von den meisten Unternehmen auch geduldet, solange es nicht gegen die Firmeninteressen verstößt. Die Situation wird allerdings prekär, wenn 

 

• die zweite Tätigkeit den Hauptberuf beeinträchtigt oder

• die zweite Tätigkeit in Konkurrenz zur ersten Tätigkeit steht.

 

In beiden Fällen droht dem hauptbeschäftigenden Unternehmen die Gefahr finanzieller Schäden, beispielsweise durch unzureichende Leistungen des überarbeiteten Angestellten, die Abwerbung von Kunden oder durch das Verraten von Betriebsgeheimnissen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass einer Ihrer Angestellten illegal noch einer weiteren Beschäftigung nachgeht, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Detektive der Kurtz Detektei Bonn: 0228 2861 4084.


Leistungsabfall durch Überarbeitung im Zweitjob


Freizeit und Urlaub dienen der Erholung, um die Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit des Erwerbstätigen zu erhalten und den sprichwörtlichen "Akku" aufzuladen. Wer diese Zeit nutzt, um anderen Erwerbstätigkeiten nachzugehen, verhält sich häufig vertragswidrig. So sieht es auch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Artikel 8 (Erwerbstätigkeit während des Urlaubs): "Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten." Angestellte, die aufgrund einer weiteren Arbeitsstelle übermüdet und überarbeitet beim Hauptarbeitgeber erscheinen, dienen als Arbeitskraft in aller Regel mit weniger Leistung, wodurch dem Arbeitgeber ein Schaden entsteht. Um diesen Schaden abzuwenden und die nicht genehmigte oder gar verbotene Nebentätigkeit Ihres nachlassenden Mitarbeiters nachzuweisen, sind die Detektive der Kurtz Detektei Bonn Ihre IHK-zertifizierten Fachexperten: kontakt@kurtz-detektei-bonn.de.


Frau schläft am Arbeitsplatz auf zwei Kopfkissen; Kurtz Detektei Bonn
Wer wegen Übermüdung am Arbeitsplatz keine Leistung zeigt, schadet seinem Arbeitgeber.

Konkurrenztätigkeit: Interessenkonflikte führen zur Schädigung des beschäftigenden Unternehmens


Gerade wenn es sich beim Zweitjob um eine Konkurrenztätigkeit handelt, verschweigen Arbeitnehmer häufig die Nebenbeschäftigung. Zum einen ist die Tätigkeit für zwei Unternehmen, die in derselben Branche angesiedelt sind, immer auch mit einem Interessenkonflikt verbunden. Zum anderen entsteht sehr schnell der Verdacht der Betriebsspionage. Im günstigsten Fall will der Arbeitgeber wirklich nur etwas dazuverdienen und hat sich aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen dieselbe Branche ausgesucht. Bedauerlicherweise sind aber nicht alle Mitarbeiter mit dieser Denkweise gesegnet. Erfahrungsgemäß ist es leider so, dass einer der beiden Arbeitgeber der Leidtragende ist und ausspioniert wird. Da wirft ein Arbeitnehmer schnell mal Moral und Loyalität ebenso wie langjährige Betriebszugehörigkeit über Bord und hält sich an denjenigen, der besser zahlt. Sei es, dass man bei Ausschreibungen die Angebote des Arbeitgebers A an den Arbeitgeber B weitergibt, damit dieser den Konkurrenten unterbieten kann, oder dass man die Muster der neuen Produktlinie des Arbeitgebers B an den Arbeitgeber A weiterleitet, damit dieser vorher den Artikel auf den Markt bringen kann usw. Der Möglichkeiten gibt es viele, ein Arbeitgeber bleibt dabei im schlimmsten Fall auf der Strecke und trägt Schaden davon. 

 

Sollte Ihnen in letzter Zeit häufiger ein Auftrag verwehrt worden sein oder sollten Sie feststellen, dass andere Unternehmen bei neuen Produktreihen plötzlich die Nase vorn haben, dann ist der Verdacht naheliegend, dass einer Ihrer Arbeitnehmer die Konkurrenz mit Informationen versorgt. Zögern Sie nicht, die Detektive der Kurtz Detektei Bonn für ein unverbindliches Beratungsgespräch anzurufen: 0228 2861 4084. Wir recherchieren umfassend, observieren Ihren Mitarbeiter ggf. und geben Ihnen gerichtsverwertbare Beweise an die Hand.