Ermittlungen zur Unterhaltsberechnung


Bei Streitigkeiten um Unterhaltszahlungen – aber auch in Sorgerechtsangelegenheiten – ist unsere Detektei aus Bonn für Sie da, um vermutete Delikte wie das Verschweigen unterhaltsrelevanten Einkommens oder einer neuen eheähnlichen Lebensgemeinschaft gerichtsfest nachzuweisen: 0228 2861 4084.


Verschwiegene Einkünfte: Einkommensermittlung durch Privatdetektei aus Bonn


Beim Unterhalt für den Ex-Partner werden zwei Arten unterschieden: Der Trennungsunterhalt, der vom Einreichen der Scheidung beim Familiengericht bis zum endgültigen Vollzug gezahlt wird (deshalb alternativ auch Scheidungsunterhalt genannt), und der nacheheliche Unterhalt, der ab dem Tag der gerichtlichen Scheidung zu entrichten ist. Die Berechnung der Unterhaltshöhe – nicht so die Bestimmung des Unterhaltsanspruchs – ist in beiden Fällen im Wesentlichen gleich: Sie orientiert sich an den Einkünften beider Ehepartner. Da keine der beiden Parteien auf einen finanziellen Vorteil verzichten möchte, wird bei der Angabe des Einkommens gern die eine oder andere Einnahmequelle verschwiegen. 

 

Der Gatte, bisher gut verdienender Ehemann, kann angeblich betriebsbedingt keine Überstunden mehr machen, heimlich nimmt er ersatzweise eine nicht angemeldete Nebenbeschäftigung (Schwarzarbeit) an. Die Gattin wird längst vom neuen Partner ausgehalten, mit dem sie in einer eheähnlichen Partnerschaft lebt. Die obigen Beispiele sind als rein solche zu verstehen, denn Fälle, in denen die benannten Geschlechterrollen vertauscht sind bzw. die Konstellationen variieren, bilden eher die Regel als die Ausnahme. Unsere IHK-zertifizierten Bonner Privatdetektive weisen Unterhaltsbetrug gerichtsfest nach und ermöglichen dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin, ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Nutzen Sie für Ihren Auftrag oder eine unverbindliche Beratung bitte unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch bei uns.


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Wenngleich wir auf dieser Themenseite explizit den Ehegattenunterhalt besprechen, ist unsere Privatdetektei aus Bonn natürlich auch beim Thema Kindesunterhalt für ihre Klienten da.

Verstöße gegen die Erwerbsobliegenheit


Seit der Unterhaltsreform im Jahr 2008 erfolgt eine bessere Unterstützung desjenigen Partners (zumeist die Ehefrau), der seine berufliche Laufbahn der Ehe und Kinderbetreuung geopfert hat. Bis dahin wurde der Unterhalt anhand der recht schwammigen Spekulation berechnet, welchen Verdienst die Hausfrau bzw. der Hausmann theoretisch erzielen könnte. Heutzutage wird die Ehezeit ohne eigenes Einkommen honoriert und Unterhalt bis zur Aufnahme einer Tätigkeit bewilligt, vorausgesetzt, der Unterhaltsempfänger kommt der Erwerbsobliegenheit nach und bemüht sich tatsächlich um den Wiedereintritt ins Berufsleben.

 

Die Realität sieht jedoch häufig anders aus: Statt Maßnahmen zur Aufnahme einer Tätigkeit zu treffen, lässt man es sich auf Kosten des Ex-Partners gutgehen. Im Vergleich zum Nachweis von Schwarzarbeit gestaltet sich die Überprüfung von Untätigkeit naturgemäß diffiziler. Wir beraten Sie gern zu den fallbezogenen Möglichkeiten, um dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin das "süße Nichtstun" gerichtsfest nachzuweisen. Richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-bonn.de oder rufen Sie unsere Bonner Detektive unter folgender Rufnummer an: 0228 2861 4084.